Zum Inhalt
Snusguide
Fragen

Snusguide durchsuchen

Häufig gesucht

    Snusguide

    Für Erwachsene. Mit Quellen. Ohne Werbung.

    Urteile, Allgemein­verfügungen und Behörden zu Snus und Nikotin­beuteln

    Von Jean HinzLesezeit: 3 Minuten

    Kurz gesagt

    Die Rechtsprechung trägt das Verkaufsverbot. Für Snus hat der Europäische Gerichtshof das Verbot in der Europäischen Union (EU) zuletzt 2018 bestätigt (C-151/17). Nikotinbeutel stufen deutsche Gerichte seit 2021 als nicht zugelassene Lebensmittel ein, das Verwaltungsgericht München 2023 auch im Hauptsacheverfahren. Über die Einstufung von Nikotinbeuteln hat der Europäische Gerichtshof nicht entschieden, die abweichende Position der EU-Kommission ist nicht rechtsverbindlich.

    Stand:
    Redaktionell geprüft:
    Quellen:
    14

    Diese Seite sammelt die Gerichtsentscheidungen, und Behördenpositionen, auf denen die Rechtslage zu Snus und Nikotinbeuteln in Deutschland beruht, jeweils mit Aktenzeichen oder Datum und Quelle. Die Einordnung für Verbraucher steht unter Ist Snus in Deutschland legal?, neue Entwicklungen im Regulierungs-Tracker.

    Wie liest man diese Übersicht?

    Nicht jede Entscheidung hat dasselbe Gewicht. Vier Unterscheidungen helfen beim Lesen.

    • Eilverfahren und Hauptsache: Im Eilverfahren entscheidet ein Gericht vorläufig, etwa ob eine Untersagung bis zur Hauptsacheentscheidung gilt. So scheiterte 2021 ein Händler vor dem Verwaltungsgericht (VG) Hamburg mit einem Eilantrag, der Handel blieb untersagt1. Im Hauptsacheverfahren entscheidet das Gericht über die Klage selbst, etwa das VG München mit Urteil vom 31. Mai 20232.
    • Vorabentscheidung: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beantwortet Fragen nationaler Gerichte zum EU-Recht. Das Urteil C-434/02 erging 2004 auf Vorlage des VG Minden3.
    • Rechtskraft: Manche Entscheidungen können noch angefochten werden. Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23. April 2026 zum Werbeverbot ist nicht rechtskräftig4.
    • Wiedergabe: Bei einigen Entscheidungen lag der Volltext nicht vor, etwa beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg 2021 und beim VG Augsburg 2021. Sie sind nach Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages wiedergegeben und so gekennzeichnet56.

    Gerichts­entscheidungen

    Zu Snus ist die Rechtsprechung seit Jahren gefestigt. Der EuGH hat das EU-Verbot 2004 und 2018 bestätigt7. Das VG Augsburg stellte 2025 im Fall eines Automatenkiosks klar, dass der Begriff Kautabak eng auszulegen ist und das Produkt selbst zählt, nicht das Etikett8.

    Zu Nikotinbeuteln gibt es zwei Begründungsstränge. Nach dem einen genügt schon die Aufnahme über die Mundschleimhaut, um ein Lebensmittel anzunehmen, so etwa das OVG Lüneburg6. Nach dem anderen liegt auch nach engem Begriff ein Lebensmittel vor, weil Speichel mit Nikotin, Süß- und Aromastoffen geschluckt wird, so das OVG Hamburg9. Das VG München wies 2023 eine Klage gegen ein Verkaufsverbot ab: Die akute Referenzdosis der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) werde um ein Vielfaches überschritten, und Warnhinweise beseitigten die Gefahr nicht2. Entscheidungen zum Werbeverbot sind aufgenommen, weil sie zeigen, wie streng Gerichte Online-Darstellungen von Nikotinprodukten bewerten.

    Gerichtsbarkeit
    Jahr

    15 Entscheidungen

    Gerichtsentscheidungen, Stand 04.10.2026
    GerichtAktenzeichenDatumThemaKernaussage
    Landgericht Hamburg (Kammer für Handelssachen)
    402 HKO 67/25Urteil, Hauptsache
    Werbung
    Das Werbeverbot für Tabakerzeugnisse im Internet gilt auch für Online-Fachhändler; Altersabfragen ändern daran nichts. Zulässig sind nur sachliche Produktangaben wie Name, Preis und Menge; ein Newsletter ist Werbung. Nicht rechtskräftig.
    Oberlandesgericht Bamberg
    3 UKl 30/25 eUrteil, Eilverfahren
    E-Zigarette
    Einstweilige Verfügung gegen Werbeaussagen eines Discounters zu E-Zigaretten im Onlineshop: Schon Abbildungen und Preisgestaltung können verbotene Werbung nach § 19 Abs. 2 und 3 TabakerzG sein; acht Aussagen untersagt, Revision unstatthaft.
    Verwaltungsgericht München
    M 26b S 25.2235Beschluss, Eilverfahren
    Snus
    Feingeschnittener Tabak in Portionsbeuteln ist Tabakerzeugnis zum oralen Gebrauch und nach § 11 TabakerzG verboten; die Ausnahme für Kautabak ist eng auszulegen. Antrag abgelehnt.
    Verwaltungsgericht Augsburg
    Au 9 S 24.2992Beschluss, Eilverfahren
    Snus
    Betreiber eines Automatenkiosks: Snus fällt unter das Verbot von Tabak zum oralen Gebrauch; ob ein Produkt zum Kauen bestimmt ist, ergibt sich aus dem Produkt selbst, der Begriff Kautabak ist eng auszulegen. Das Gericht zitiert die Definition des Inverkehrbringens, die ausdrücklich den Fernabsatz einschließt.
    Verwaltungsgericht München
    M 26b K 20.6308Urteil, Hauptsache
    Nikotinbeutel
    Klage gegen ein Verkaufsverbot abgewiesen: Nikotinbeutel sind Lebensmittel, die akute Referenzdosis der EFSA wird um ein Vielfaches überschritten, das Verbot ist verhältnismäßig; Warnhinweise beseitigen die Gefahr nicht.
    Hamburgisches Oberverwaltungsgericht
    5 Bs 56/21Beschluss, Eilverfahren
    Nikotinbeutel
    Nikotinbeutel sind auch nach engem Lebensmittelbegriff Lebensmittel, weil beim bis zu 30 Minuten dauernden Konsum Speichel mit Nikotin, Süß- und Aromastoffen geschluckt wird (Rn. 41, Wiedergabe nach Bundestag EU 6).
    Verwaltungsgericht Augsburg
    Au 9 K 20.1486Urteil, Hauptsache
    Nikotinbeutel
    Wird vom Bundestag (WD 8) als eine der Entscheidungen geführt, die Nikotinbeutel als Lebensmittel nach europäischem Lebensmittelrecht einstufen. Volltext nicht eingesehen.
    Verwaltungsgericht München
    M 26b S 20.6309Beschluss, Eilverfahren
    Nikotinbeutel
    Aufnahme im Sinne des Lebensmittelrechts verlangt keinen Weg über den Magen-Darm-Trakt; Nikotinbeutel sind gesundheitsschädlich, weil ihr Nikotingehalt die akute Referenzdosis der EFSA deutlich überschreitet. Antrag abgelehnt.
    Verwaltungsgericht Hamburg
    7 E 73/21Beschluss, Eilverfahren
    Nikotinbeutel
    Eilantrag gegen die Untersagung des Inverkehrbringens tabakfreier Nikotinbeutel erfolglos; der Handel bleibt bis zur Hauptsacheentscheidung untersagt.
    Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Lüneburg)
    13 ME 580/20Beschluss, Eilverfahren
    Nikotinbeutel
    Nikotinbeutel sind Lebensmittel; schon die Aufnahme über die Mundschleimhaut erfüllt das Merkmal der Aufnahme nach Art. 2 Basis-VO (weiter Lebensmittelbegriff, Rn. 27 ff.). Volltext hier nicht eingesehen, Wiedergabe nach Bundestag EU 6.
    Gerichtshof der Europäischen Union (Erste Kammer)
    C-151/17 (Swedish Match)Urteil, Vorabentscheidung
    Snus
    Die Prüfung ergab nichts, was die Gültigkeit von Art. 1 Buchst. c und Art. 17 der Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU (Verbot von Tabak zum oralen Gebrauch) beeinträchtigen könnte.
    Bundesgerichtshof
    I ZR 117/16Urteil, Revision
    Werbung
    Werbebilder auf der frei zugänglichen Homepage eines Tabakherstellers sind verbotene Tabakwerbung in Diensten der Informationsgesellschaft nach § 19 Abs. 2 und 3 TabakerzG.
    Finanzgericht Düsseldorf (Zollsenat)
    4 K 2021/12 VTaUrteil, Hauptsache
    Snus
    Eine Privatperson hatte Snus online in Schweden bestellt; das Gericht bestätigte, dass Snus nicht über das Internet nach Deutschland vertrieben werden darf und der Zoll die Sendung zurückhalten durfte. Entschieden noch nach dem alten Vorläufigen Tabakgesetz (§ 47 VTabakG, § 5a TabakV).
    Gerichtshof der Europäischen Union (Große Kammer)
    C-434/02 (Arnold André)Urteil, Vorabentscheidung
    Snus
    Auf Vorlage des VG Minden: Die Prüfung ergab nichts, was die Gültigkeit des Verbots des Inverkehrbringens von Tabakerzeugnissen zum oralen Gebrauch (Art. 8 RL 2001/37/EG) beeinträchtigen könnte.
    Gerichtshof der Europäischen Union (Große Kammer)
    C-210/03 (Swedish Match)Urteil, Vorabentscheidung
    Snus
    Das unionsrechtliche Verbot von Tabak zum oralen Gebrauch (Art. 8 RL 2001/37/EG) ist gültig. Ein nationales Verbot, das diese Vorgabe umsetzt, muss nicht gesondert an der Warenverkehrsfreiheit gemessen werden.

    Allgemein­verfügungen

    Allgemeinverfügungen untersagen allen Lebensmittelunternehmen eines Gebiets das nikotinhaltiger Lebensmittel. Rechtsgrundlage ist Art. 138 der EU-Kontrollverordnung (EU) 2017/625 in Verbindung mit § 39 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, meist mit sofortiger Vollziehung10. Mehrere Verfügungen erfassen ausdrücklich Versand- und Onlinehandel sowie die unentgeltliche Abgabe, etwa in Berlin-Pankow und in der Region Hannover1112. Nordrhein-Westfalen stellt seit Juli 2026 eine Mustervorlage für Kreise und Städte bereit13, Bayern gibt den Kontrollbehörden landesweite Handlungsanweisungen14. Für den Märkischen Kreis und Neumünster liegen nur Presseberichte vor, nicht die amtliche Bekanntmachung.

    Allgemeinverfügungen der Behörden
    OrtBehördeDatumUmfang und Quelle
    KölnNordrhein-Westfalen
    Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt
    stationärer Handel, Versandhandel, Verkauf im Internet; sofort vollziehbarStadt Köln: Allgemeinverfügung zur Untersagung des Inverkehrbringens von nikotinhaltigen Lebensmitteln. 23.03.2023
    Berlin-PankowBerlin
    Bezirksamt Pankow von Berlin, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
    stationärer Handel, Versand- und Onlinehandel, entgeltlich oder unentgeltlichBezirksamt Pankow von Berlin: Allgemeinverfügung nikotinhaltige Lebensmittel. 05.09.2024
    Berlin-NeuköllnBerlin
    Bezirksamt Neukölln von Berlin
    Region HannoverNiedersachsen
    Region Hannover, Fachbereich Verbraucherschutz und Veterinärwesen
    stationärer Handel, Versandhandel, Onlineverkauf, entgeltlich oder unentgeltlichRegion Hannover: Allgemeinverfügung vom 22.04.2025, Untersagung Inverkehrbringen nikotinhaltiger Lebensmittel. 22.04.2025
    Bremen und BremerhavenBremen
    Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet)
    stationärer Einzelhandel, Versandhandel, Online-Handel, entgeltlich oder unentgeltlich; sofort vollziehbarLMTVet Bremen: Allgemeinverfügung Verbot nikotinhaltiger Lebensmittel. 12.09.2025
    Stadt und Landkreis OsnabrückNiedersachsen
    Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück
    Verkauf nikotinhaltiger Lebensmittel (Datum der Pressemitteilung; Einzelheiten zum Umfang dort nicht genannt)Landkreis Osnabrück: Veterinärdienst untersagt Verkauf von nikotinhaltigen Lebensmitteln (Pressemitteilung). 17.09.2025
    Landkreis Ludwigslust-Parchim und Landeshauptstadt SchwerinMecklenburg-Vorpommern
    Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim
    stationärer Handel, Versandhandel, Verkauf im Internet; sofort vollziehbarLandkreis Ludwigslust-Parchim: Lebensmittelrechtliche Allgemeinverfügung für den Landkreis und die Landeshauptstadt Schwerin. 18.12.2025
    Berlin-Friedrichshain-KreuzbergBerlin
    Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    BraunschweigNiedersachsen
    Stadt Braunschweig, Oberbürgermeister
    stationärer Handel, Internet- und Versandhandel; sofort vollziehbarStadt Braunschweig: Allgemeinverfügung zur Untersagung des Inverkehrbringens von nikotinhaltigen Lebensmitteln. 21.07.2026
    landesweit (Umsetzung durch Kreise und kreisfreie Städte)Nordrhein-Westfalen
    Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (Muster für Kreise und kreisfreie Städte)
    Muster-Allgemeinverfügungen; zuvor Einzelverfügungen u. a. in Düsseldorf, Köln und UnnaLand NRW: Nordrhein-Westfalen verschärft Kurs gegen illegale Nikotinbeutel (Pressemitteilung). 30.07.2026
    Märkischer KreisNordrhein-Westfalen
    Märkischer Kreis
    Handel im gesamten Kreisgebiet, auf Basis der NRW-Mustervorlage (Datum der Meldung, Erlassdatum nicht genannt)Radio MK: Märkischer Kreis verbietet Handel mit Nikotinbeutel. 07.09.2026
    NeumünsterSchleswig-Holstein
    Stadt Neumünster, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
    Verkauf im gesamten Stadtgebiet, sofort wirksam (Datum der Meldung, Primärquelle nicht eingesehen)Stadtmagazin SH: Verkauf verboten, Stadt Neumünster geht gegen tabakfreie Nikotinbeutel vor. 22.09.2026

    Behörden­positionen

    Neben Gerichten prägen Behörden, Gutachten und Parlamente die Rechtslage. Die Position der EU-Kommission vom 16. Oktober 2025, Nikotinbeutel seien keine Lebensmittel, ist nicht rechtsverbindlich; der EuGH hat die Frage nicht entschieden6. Was in anderen Ländern gilt, zeigt die Länderübersicht, was das für Bestellungen bedeutet, die Seite Zoll und Bestellen. Hintergrund zum Produkt bietet die Seite Nikotinbeutel.

    Häufige Fragen

    3 Antworten
    Gibt es ein Urteil, das Nikotinbeutel in Deutschland erlaubt?

    Nein. Alle hier erfassten deutschen Entscheidungen tragen das Verkaufsverbot, darunter Beschlüsse der Oberverwaltungsgerichte Lüneburg und Hamburg von 2021 und ein Urteil des Verwaltungsgerichts München von 2023 im Hauptsacheverfahren. Der Europäische Gerichtshof hat über die Einstufung von Nikotinbeuteln als Lebensmittel bisher nicht entschieden.

    Was ist eine Allgemeinverfügung?

    Eine Allgemeinverfügung ist eine behördliche Anordnung, die für alle Betroffenen eines Gebiets gilt, hier für alle Lebensmittelunternehmen. Kreise und Städte untersagen damit das Inverkehrbringen nikotinhaltiger Lebensmittel, meist sofort vollziehbar und häufig ausdrücklich auch im Versand- und Onlinehandel. Rechtsgrundlage ist das EU-Kontrollrecht in Verbindung mit § 39 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch.

    Hat der Europäische Gerichtshof über Snus entschieden?

    Ja, mehrfach. 2004 in den Verfahren C-434/02 und C-210/03 und 2018 im Verfahren C-151/17 bestätigte der Gerichtshof das EU-weite Verbot von Tabak zum oralen Gebrauch. Zu tabakfreien Nikotinbeuteln gibt es dagegen keine Entscheidung des Gerichtshofs; ob sie Lebensmittel sind, ist zwischen EU-Kommission und deutschen Gerichten umstritten.

    Quellen

    14 Belege
    Alle 14 Belege anzeigen
    1. 1

      Institut für Hygiene und Umwelt Hamburg

      Verkaufsverbot für Nikotinbeutel bleibt

    2. 2

      Verwaltungsgericht München

      Urteil vom 31.05.2023, M 26b K 20.6308

      Zu den Textstellen12
    3. 3

      Gerichtshof der Europäischen Union

      Urteil vom 14.12.2004, C-434/02, Arnold André

      Zur Textstelle
    4. 4
    5. 5

      Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages

      WD 8 - 3000 - 074/24: Zur Legalität von tabakfreien Nikotinbeuteln in Deutschland

      Zur Textstelle
    6. 6

      Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages

      EU 6 - 3000 - 060/26: Unionsrechtliche Klassifizierung tabakfreier Nikotinbeutel

      Zu den Textstellen123
    7. 7

      Gerichtshof der Europäischen Union

      Urteil vom 22.11.2018, C-151/17, Swedish Match

      Zur Textstelle
    8. 8

      Verwaltungsgericht Augsburg

      Beschluss vom 18.03.2025, Au 9 S 24.2992

      Zur Textstelle
    9. 9

      Hamburgisches Oberverwaltungsgericht

      Beschluss vom 19.08.2021, 5 Bs 56/21

      Zur Textstelle
    10. 10
    11. 11

      Bezirksamt Pankow von Berlin

      Allgemeinverfügung nikotinhaltige Lebensmittel

      Zur Textstelle
    12. 12
    13. 13
    14. 14

      Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

      Pressemitteilung Nr. 157/25: Bayern geht konsequent gegen Nikotin- und Tabakbeutel vor

      Zur Textstelle

    Änderungen: 1

    1. Erstfassung.

    Verwandte Seiten

    Inverkehrbringen heißt im Kern Verkauf und jede andere Abgabe an andere; ob eine private Gefälligkeit darunter fällt, ist nicht abschließend geklärt.Verkehrsfähig heißt: darf rechtmäßig verkauft werden.Allgemeinverfügungen sind Verbote für alle Lebensmittelunternehmen eines Gebiets, meist sofort vollziehbar.

    Fehler gefunden? redaktion@snusguide.de