Urteile, Allgemeinverfügungen und Behörden zu Snus und Nikotinbeuteln
Kurz gesagt
Die Rechtsprechung trägt das Verkaufsverbot. Für Snus hat der Europäische Gerichtshof das Verbot in der Europäischen Union (EU) zuletzt 2018 bestätigt (C-151/17). Nikotinbeutel stufen deutsche Gerichte seit 2021 als nicht zugelassene Lebensmittel ein, das Verwaltungsgericht München 2023 auch im Hauptsacheverfahren. Über die Einstufung von Nikotinbeuteln hat der Europäische Gerichtshof nicht entschieden, die abweichende Position der EU-Kommission ist nicht rechtsverbindlich.
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Diese Seite sammelt die Gerichtsentscheidungen, und Behördenpositionen, auf denen die Rechtslage zu Snus und Nikotinbeuteln in Deutschland beruht, jeweils mit Aktenzeichen oder Datum und Quelle. Die Einordnung für Verbraucher steht unter Ist Snus in Deutschland legal?, neue Entwicklungen im Regulierungs-Tracker.
Wie liest man diese Übersicht?
Nicht jede Entscheidung hat dasselbe Gewicht. Vier Unterscheidungen helfen beim Lesen.
- Eilverfahren und Hauptsache: Im Eilverfahren entscheidet ein Gericht vorläufig, etwa ob eine Untersagung bis zur Hauptsacheentscheidung gilt. So scheiterte 2021 ein Händler vor dem Verwaltungsgericht (VG) Hamburg mit einem Eilantrag, der Handel blieb untersagt1. Im Hauptsacheverfahren entscheidet das Gericht über die Klage selbst, etwa das VG München mit Urteil vom 31. Mai 20232.
- Vorabentscheidung: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beantwortet Fragen nationaler Gerichte zum EU-Recht. Das Urteil C-434/02 erging 2004 auf Vorlage des VG Minden3.
- Rechtskraft: Manche Entscheidungen können noch angefochten werden. Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23. April 2026 zum Werbeverbot ist nicht rechtskräftig4.
- Wiedergabe: Bei einigen Entscheidungen lag der Volltext nicht vor, etwa beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg 2021 und beim VG Augsburg 2021. Sie sind nach Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages wiedergegeben und so gekennzeichnet56.
Gerichtsentscheidungen
Zu Snus ist die Rechtsprechung seit Jahren gefestigt. Der EuGH hat das EU-Verbot 2004 und 2018 bestätigt7. Das VG Augsburg stellte 2025 im Fall eines Automatenkiosks klar, dass der Begriff Kautabak eng auszulegen ist und das Produkt selbst zählt, nicht das Etikett8.
Zu Nikotinbeuteln gibt es zwei Begründungsstränge. Nach dem einen genügt schon die Aufnahme über die Mundschleimhaut, um ein Lebensmittel anzunehmen, so etwa das OVG Lüneburg6. Nach dem anderen liegt auch nach engem Begriff ein Lebensmittel vor, weil Speichel mit Nikotin, Süß- und Aromastoffen geschluckt wird, so das OVG Hamburg9. Das VG München wies 2023 eine Klage gegen ein Verkaufsverbot ab: Die akute Referenzdosis der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) werde um ein Vielfaches überschritten, und Warnhinweise beseitigten die Gefahr nicht2. Entscheidungen zum Werbeverbot sind aufgenommen, weil sie zeigen, wie streng Gerichte Online-Darstellungen von Nikotinprodukten bewerten.
15 Entscheidungen
| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Thema | Kernaussage |
|---|---|---|---|---|
Landgericht Hamburg (Kammer für Handelssachen) | 402 HKO 67/25Urteil, Hauptsache | Werbung | Das Werbeverbot für Tabakerzeugnisse im Internet gilt auch für Online-Fachhändler; Altersabfragen ändern daran nichts. Zulässig sind nur sachliche Produktangaben wie Name, Preis und Menge; ein Newsletter ist Werbung. Nicht rechtskräftig. | |
Oberlandesgericht Bamberg | 3 UKl 30/25 eUrteil, Eilverfahren | E-Zigarette | Einstweilige Verfügung gegen Werbeaussagen eines Discounters zu E-Zigaretten im Onlineshop: Schon Abbildungen und Preisgestaltung können verbotene Werbung nach § 19 Abs. 2 und 3 TabakerzG sein; acht Aussagen untersagt, Revision unstatthaft. | |
Verwaltungsgericht München | M 26b S 25.2235Beschluss, Eilverfahren | Snus | Feingeschnittener Tabak in Portionsbeuteln ist Tabakerzeugnis zum oralen Gebrauch und nach § 11 TabakerzG verboten; die Ausnahme für Kautabak ist eng auszulegen. Antrag abgelehnt. | |
Verwaltungsgericht Augsburg | Au 9 S 24.2992Beschluss, Eilverfahren | Snus | Betreiber eines Automatenkiosks: Snus fällt unter das Verbot von Tabak zum oralen Gebrauch; ob ein Produkt zum Kauen bestimmt ist, ergibt sich aus dem Produkt selbst, der Begriff Kautabak ist eng auszulegen. Das Gericht zitiert die Definition des Inverkehrbringens, die ausdrücklich den Fernabsatz einschließt. | |
Verwaltungsgericht München | M 26b K 20.6308Urteil, Hauptsache | Nikotinbeutel | Klage gegen ein Verkaufsverbot abgewiesen: Nikotinbeutel sind Lebensmittel, die akute Referenzdosis der EFSA wird um ein Vielfaches überschritten, das Verbot ist verhältnismäßig; Warnhinweise beseitigen die Gefahr nicht. | |
Hamburgisches Oberverwaltungsgericht | 5 Bs 56/21Beschluss, Eilverfahren | Nikotinbeutel | Nikotinbeutel sind auch nach engem Lebensmittelbegriff Lebensmittel, weil beim bis zu 30 Minuten dauernden Konsum Speichel mit Nikotin, Süß- und Aromastoffen geschluckt wird (Rn. 41, Wiedergabe nach Bundestag EU 6). | |
Verwaltungsgericht Augsburg | Au 9 K 20.1486Urteil, Hauptsache | Nikotinbeutel | Wird vom Bundestag (WD 8) als eine der Entscheidungen geführt, die Nikotinbeutel als Lebensmittel nach europäischem Lebensmittelrecht einstufen. Volltext nicht eingesehen. | |
Verwaltungsgericht München | M 26b S 20.6309Beschluss, Eilverfahren | Nikotinbeutel | Aufnahme im Sinne des Lebensmittelrechts verlangt keinen Weg über den Magen-Darm-Trakt; Nikotinbeutel sind gesundheitsschädlich, weil ihr Nikotingehalt die akute Referenzdosis der EFSA deutlich überschreitet. Antrag abgelehnt. | |
Verwaltungsgericht Hamburg | 7 E 73/21Beschluss, Eilverfahren | Nikotinbeutel | Eilantrag gegen die Untersagung des Inverkehrbringens tabakfreier Nikotinbeutel erfolglos; der Handel bleibt bis zur Hauptsacheentscheidung untersagt. | |
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Lüneburg) | 13 ME 580/20Beschluss, Eilverfahren | Nikotinbeutel | Nikotinbeutel sind Lebensmittel; schon die Aufnahme über die Mundschleimhaut erfüllt das Merkmal der Aufnahme nach Art. 2 Basis-VO (weiter Lebensmittelbegriff, Rn. 27 ff.). Volltext hier nicht eingesehen, Wiedergabe nach Bundestag EU 6. | |
Gerichtshof der Europäischen Union (Erste Kammer) | C-151/17 (Swedish Match)Urteil, Vorabentscheidung | Snus | Die Prüfung ergab nichts, was die Gültigkeit von Art. 1 Buchst. c und Art. 17 der Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU (Verbot von Tabak zum oralen Gebrauch) beeinträchtigen könnte. | |
Bundesgerichtshof | I ZR 117/16Urteil, Revision | Werbung | Werbebilder auf der frei zugänglichen Homepage eines Tabakherstellers sind verbotene Tabakwerbung in Diensten der Informationsgesellschaft nach § 19 Abs. 2 und 3 TabakerzG. | |
Finanzgericht Düsseldorf (Zollsenat) | 4 K 2021/12 VTaUrteil, Hauptsache | Snus | Eine Privatperson hatte Snus online in Schweden bestellt; das Gericht bestätigte, dass Snus nicht über das Internet nach Deutschland vertrieben werden darf und der Zoll die Sendung zurückhalten durfte. Entschieden noch nach dem alten Vorläufigen Tabakgesetz (§ 47 VTabakG, § 5a TabakV). | |
Gerichtshof der Europäischen Union (Große Kammer) | C-434/02 (Arnold André)Urteil, Vorabentscheidung | Snus | Auf Vorlage des VG Minden: Die Prüfung ergab nichts, was die Gültigkeit des Verbots des Inverkehrbringens von Tabakerzeugnissen zum oralen Gebrauch (Art. 8 RL 2001/37/EG) beeinträchtigen könnte. | |
Gerichtshof der Europäischen Union (Große Kammer) | C-210/03 (Swedish Match)Urteil, Vorabentscheidung | Snus | Das unionsrechtliche Verbot von Tabak zum oralen Gebrauch (Art. 8 RL 2001/37/EG) ist gültig. Ein nationales Verbot, das diese Vorgabe umsetzt, muss nicht gesondert an der Warenverkehrsfreiheit gemessen werden. |
Allgemeinverfügungen
Allgemeinverfügungen untersagen allen Lebensmittelunternehmen eines Gebiets das nikotinhaltiger Lebensmittel. Rechtsgrundlage ist Art. 138 der EU-Kontrollverordnung (EU) 2017/625 in Verbindung mit § 39 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, meist mit sofortiger Vollziehung10. Mehrere Verfügungen erfassen ausdrücklich Versand- und Onlinehandel sowie die unentgeltliche Abgabe, etwa in Berlin-Pankow und in der Region Hannover1112. Nordrhein-Westfalen stellt seit Juli 2026 eine Mustervorlage für Kreise und Städte bereit13, Bayern gibt den Kontrollbehörden landesweite Handlungsanweisungen14. Für den Märkischen Kreis und Neumünster liegen nur Presseberichte vor, nicht die amtliche Bekanntmachung.
| Ort | Behörde | Datum | Umfang und Quelle |
|---|---|---|---|
KölnNordrhein-Westfalen | Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt | stationärer Handel, Versandhandel, Verkauf im Internet; sofort vollziehbarStadt Köln: Allgemeinverfügung zur Untersagung des Inverkehrbringens von nikotinhaltigen Lebensmitteln. 23.03.2023 | |
Berlin-PankowBerlin | Bezirksamt Pankow von Berlin, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht | stationärer Handel, Versand- und Onlinehandel, entgeltlich oder unentgeltlichBezirksamt Pankow von Berlin: Allgemeinverfügung nikotinhaltige Lebensmittel. 05.09.2024 | |
Berlin-NeuköllnBerlin | Bezirksamt Neukölln von Berlin | stationärer Handel sowie Online- und VersandhandelBezirksamt Neukölln: Vertrieb nikotinhaltiger Lebensmittel wie tabakfreie Nikotinbeutel untersagt (Pressemitteilung). 13.12.2024 | |
Region HannoverNiedersachsen | Region Hannover, Fachbereich Verbraucherschutz und Veterinärwesen | stationärer Handel, Versandhandel, Onlineverkauf, entgeltlich oder unentgeltlichRegion Hannover: Allgemeinverfügung vom 22.04.2025, Untersagung Inverkehrbringen nikotinhaltiger Lebensmittel. 22.04.2025 | |
Bremen und BremerhavenBremen | Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) | stationärer Einzelhandel, Versandhandel, Online-Handel, entgeltlich oder unentgeltlich; sofort vollziehbarLMTVet Bremen: Allgemeinverfügung Verbot nikotinhaltiger Lebensmittel. 12.09.2025 | |
Stadt und Landkreis OsnabrückNiedersachsen | Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück | Verkauf nikotinhaltiger Lebensmittel (Datum der Pressemitteilung; Einzelheiten zum Umfang dort nicht genannt)Landkreis Osnabrück: Veterinärdienst untersagt Verkauf von nikotinhaltigen Lebensmitteln (Pressemitteilung). 17.09.2025 | |
Landkreis Ludwigslust-Parchim und Landeshauptstadt SchwerinMecklenburg-Vorpommern | Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim | stationärer Handel, Versandhandel, Verkauf im Internet; sofort vollziehbarLandkreis Ludwigslust-Parchim: Lebensmittelrechtliche Allgemeinverfügung für den Landkreis und die Landeshauptstadt Schwerin. 18.12.2025 | |
Berlin-Friedrichshain-KreuzbergBerlin | Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin | stationärer Handel, Internet- und Versandhandel; sofort vollziehbarBezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin: Allgemeinverfügung zur Untersagung des Inverkehrbringens nikotinhaltiger Lebensmittel. 28.05.2026 | |
BraunschweigNiedersachsen | Stadt Braunschweig, Oberbürgermeister | stationärer Handel, Internet- und Versandhandel; sofort vollziehbarStadt Braunschweig: Allgemeinverfügung zur Untersagung des Inverkehrbringens von nikotinhaltigen Lebensmitteln. 21.07.2026 | |
landesweit (Umsetzung durch Kreise und kreisfreie Städte)Nordrhein-Westfalen | Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (Muster für Kreise und kreisfreie Städte) | Muster-Allgemeinverfügungen; zuvor Einzelverfügungen u. a. in Düsseldorf, Köln und UnnaLand NRW: Nordrhein-Westfalen verschärft Kurs gegen illegale Nikotinbeutel (Pressemitteilung). 30.07.2026 | |
Märkischer KreisNordrhein-Westfalen | Märkischer Kreis | Handel im gesamten Kreisgebiet, auf Basis der NRW-Mustervorlage (Datum der Meldung, Erlassdatum nicht genannt)Radio MK: Märkischer Kreis verbietet Handel mit Nikotinbeutel. 07.09.2026 | |
NeumünsterSchleswig-Holstein | Stadt Neumünster, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung | Verkauf im gesamten Stadtgebiet, sofort wirksam (Datum der Meldung, Primärquelle nicht eingesehen)Stadtmagazin SH: Verkauf verboten, Stadt Neumünster geht gegen tabakfreie Nikotinbeutel vor. 22.09.2026 |
Behördenpositionen
Neben Gerichten prägen Behörden, Gutachten und Parlamente die Rechtslage. Die Position der EU-Kommission vom 16. Oktober 2025, Nikotinbeutel seien keine Lebensmittel, ist nicht rechtsverbindlich; der EuGH hat die Frage nicht entschieden6. Was in anderen Ländern gilt, zeigt die Länderübersicht, was das für Bestellungen bedeutet, die Seite Zoll und Bestellen. Hintergrund zum Produkt bietet die Seite Nikotinbeutel.
- 01.07.2020
Deutscher Bundestag
Entschließung fordert die Bundesregierung auf, Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Nikotinbeuteln in Auftrag zu geben.
Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, WD 5 - 3000 - 002/23: Zulässigkeit des Verkaufs von Nikotin-Pouches und Snus in Deutschland. 16.01.2023 - 07.10.2022
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Mindestens die Hälfte des Nikotins wird aufgenommen, Blutspiegel wie nach Zigarettenkonsum, bei hochdosierten Produkten höher; höchster bekannter Gehalt 47,5 mg je Beutel, teils tabakspezifische Nitrosamine. Die Länder stufen Nikotinbeutel als neuartige Lebensmittel ein.
BfR: Gesundheitliche Bewertung von Nikotinbeuteln (Nikotinpouches), aktualisierte Stellungnahme Nr. 023/2022. 07.10.2022 - 16.01.2023
Wissenschaftliche Dienste des Bundestages (WD 5)
Das Inverkehrbringen von Snus ist nach § 11 TabakerzG verboten und strafbewehrt; die Verwendung ist anders als das Inverkehrbringen nicht verboten. Kautabak ist ausgenommen, der Begriff ist eng auszulegen.
Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, WD 5 - 3000 - 002/23: Zulässigkeit des Verkaufs von Nikotin-Pouches und Snus in Deutschland. 16.01.2023 - 09.10.2024
Wissenschaftliche Dienste des Bundestages (WD 8)
Keine spezifische gesetzliche Regelung für Nikotinbeutel; sie fallen nicht unter das TabakerzG, die Länder stufen sie als Novel Food ein, zahlreiche Gerichte bestätigen das.
Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, WD 8 - 3000 - 074/24: Zur Legalität von tabakfreien Nikotinbeuteln in Deutschland. 09.10.2024 - 30.09.2025
Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des BVL (ALS), Stellungnahme 2025/09
Für Nikotinbeutel ist eine allgemeine Zweckbestimmung als Lebensmittel anzunehmen (Wiedergabe nach Bundestag WD 4).
Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, WD 4 - 3000 - 036/26: Schätzungen zu möglichen Einnahmen bei der Besteuerung von tabakfreien Nikotinbeuteln. 03.06.2026 - 16.10.2025
Europäische Kommission im Ständigen Ausschuss PAFF (Sektion Allgemeines Lebensmittelrecht)
Nikotinbeutel seien keine Lebensmittel, Novel-Food-Recht sei nicht anwendbar, es gelte die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988; Mitgliedstaaten könnten national regeln. Nicht rechtsverbindlich, der EuGH hat die Frage nicht entschieden.
Deutscher Bundestag, Unterabteilung Europa, EU 6 - 3000 - 060/26: Unionsrechtliche Klassifizierung tabakfreier Nikotinbeutel. 28.04.2026 - 17.10.2025
Bundesrat (1058. Sitzung)
Lehnt die Begriffsbestimmung von Nikotinbeuteln im EU-Tabaksteuerrichtlinienvorschlag ab und fordert ihre Streichung, damit das Inverkehrbringen nicht steuerrechtlich vorab legitimiert wird.
Bundesrat, Drucksache 459/25 (Beschluss): Stellungnahme zum Vorschlag der Tabaksteuerrichtlinie. 17.10.2025 - 30.10.2025
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Klare Handlungsanweisungen an die Kontrollbehörden und ein Händler-Merkblatt; vorsätzlicher Verstoß gegen das Verkehrsverbot ist eine Straftat, fahrlässiger eine Ordnungswidrigkeit. Kautabak darf verkauft werden.
StMUV Bayern, Pressemitteilung Nr. 157/25: Glauber, Bayern geht konsequent gegen Nikotin- und Tabakbeutel vor. 30.10.2025 - 05.11.2025
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Alle 184 von Januar 2020 bis November 2025 begutachteten Nikotinbeutel waren nicht verkehrsfähig (gesundheitsschädlich und nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel); gemessene Gehalte 2,2 bis 56 mg Nikotin je Beutel, Mittelwert 13,0 mg.
LGL Bayern: Nikotinbeutel und andere oral zu konsumierende Portionsbeutel. 05.11.2025 - ohne Datum
Institut für Hygiene und Umwelt Hamburg (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft)
Verkaufsverbot für Nikotinbeutel bleibt; Snus ist nach Tabakerzeugnisgesetz verboten, Nikotinbeutel sind nach Gutachten und Gerichtsbeschlüssen nicht verkehrsfähige Lebensmittel.
Institut für Hygiene und Umwelt Hamburg (BUKEA): Verkaufsverbot für Nikotinbeutel bleibt. ohne Datum, abgerufen 04.10.2026 - 28.04.2026
Wissenschaftliche Dienste des Bundestages (Unterabteilung Europa, EU 6)
Stellt die abweichenden Auffassungen von Kommission und deutschen Gerichten dar; eine Aufnahme von Nikotinbeuteln in eine reformierte Tabakproduktrichtlinie würde sie nach Art. 2 Abs. 3 Buchst. f Basis-VO aus dem Lebensmittelbegriff herausnehmen.
Deutscher Bundestag, Unterabteilung Europa, EU 6 - 3000 - 060/26: Unionsrechtliche Klassifizierung tabakfreier Nikotinbeutel. 28.04.2026 - 03.06.2026
Wissenschaftliche Dienste des Bundestages (WD 4)
Seriöse Hochrechnungen zum tatsächlichen Gesamtmarkt sind derzeit nicht möglich; Steuerschätzungen beruhen auf Umfragen und sind mit Unsicherheiten behaftet.
Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, WD 4 - 3000 - 036/26: Schätzungen zu möglichen Einnahmen bei der Besteuerung von tabakfreien Nikotinbeuteln. 03.06.2026 - 23.07.2026
Hauptzollamt Bielefeld
Bei einer Kontrolle in einem Kiosk wurden 88 Dosen Snus und 1.554 Dosen Nikotinbeutel sichergestellt; der Verkauf von Snus und Nikotinpouches ist in Deutschland verboten.
Hauptzollamt Bielefeld, Pressemitteilung: Zoll stellt illegale Tabakwaren in Kiosk sicher. 23.07.2026 - 07.09.2026
Bundesregierung (Gesetzentwurf Tabaksteuer)
Soweit die überarbeitete EU-Tabaksteuerrichtlinie eine Besteuerung von Nikotinpouches vorsieht, ist eine nationale Besteuerung ebenfalls geplant.
Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7859: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes. 07.09.2026
Häufige Fragen
3 AntwortenGibt es ein Urteil, das Nikotinbeutel in Deutschland erlaubt?
Nein. Alle hier erfassten deutschen Entscheidungen tragen das Verkaufsverbot, darunter Beschlüsse der Oberverwaltungsgerichte Lüneburg und Hamburg von 2021 und ein Urteil des Verwaltungsgerichts München von 2023 im Hauptsacheverfahren. Der Europäische Gerichtshof hat über die Einstufung von Nikotinbeuteln als Lebensmittel bisher nicht entschieden.
Was ist eine Allgemeinverfügung?
Eine Allgemeinverfügung ist eine behördliche Anordnung, die für alle Betroffenen eines Gebiets gilt, hier für alle Lebensmittelunternehmen. Kreise und Städte untersagen damit das Inverkehrbringen nikotinhaltiger Lebensmittel, meist sofort vollziehbar und häufig ausdrücklich auch im Versand- und Onlinehandel. Rechtsgrundlage ist das EU-Kontrollrecht in Verbindung mit § 39 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch.
Hat der Europäische Gerichtshof über Snus entschieden?
Ja, mehrfach. 2004 in den Verfahren C-434/02 und C-210/03 und 2018 im Verfahren C-151/17 bestätigte der Gerichtshof das EU-weite Verbot von Tabak zum oralen Gebrauch. Zu tabakfreien Nikotinbeuteln gibt es dagegen keine Entscheidung des Gerichtshofs; ob sie Lebensmittel sind, ist zwischen EU-Kommission und deutschen Gerichten umstritten.
Quellen
14 BelegeAlle 14 Belege anzeigen
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
WD 8 - 3000 - 074/24: Zur Legalität von tabakfreien Nikotinbeuteln in Deutschland
- 6
Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
EU 6 - 3000 - 060/26: Unionsrechtliche Klassifizierung tabakfreier Nikotinbeutel
- 7
- 8
- 9
- 10
Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim
- 11
- 12
- 13
Land Nordrhein-Westfalen
Pressemitteilung: Nordrhein-Westfalen verschärft Kurs gegen illegale Nikotinbeutel
- 14
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 157/25: Bayern geht konsequent gegen Nikotin- und Tabakbeutel vor
Änderungen: 1
- Erstfassung.
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