Wer Snusguide macht und nach welchen Regeln
Kurz gesagt
Snusguide wird von der Quantensprung23 UG (haftungsbeschränkt) in Lüneburg herausgegeben, verantwortlich ist Jean Hinz. Dasselbe Unternehmen baut POUCHPOINT auf, ein Automatennetz für E-Zigaretten-Pods und Liquids in der Gastronomie, und will Nikotinbeutel anbieten, falls sie in Deutschland zugelassen werden. Deshalb gilt: keine Werbung, keine Provisionen, kein Geld von Herstellern oder Händlern, jede Aussage mit Quelle.
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Wer Snusguide macht
Snusguide wird von der Quantensprung23 UG (haftungsbeschränkt) in Lüneburg herausgegeben. Geschäftsführer und verantwortlich für alle Inhalte ist Jean Hinz. Die Seite erklärt, was Snus und Nikotinbeutel sind, wie die Rechtslage in Deutschland und Europa aussieht und was über Wirkung und Risiken bekannt ist.
Der Anlass ist eine Lücke. Bei einer eigenen Stichprobe von 14 Suchbegriffen auf google.de am 4. Oktober 2026 standen fast ausschließlich Verkaufsseiten vorn, auch bei reinen Wissensfragen. Behörden informieren verlässlich, aber verstreut und selten entlang der Fragen, die Menschen tatsächlich stellen. Snusguide beantwortet diese Fragen sachlich: ohne Verkaufsinteresse auf der Seite, ohne Risiken kleinzureden, ohne zu dramatisieren und mit einer Quelle für jede Aussage. Vollständige Angaben zum Herausgeber stehen im Impressum.
Interessenkonflikt: Der Herausgeber baut POUCHPOINT auf
Snusguide ist nicht frei von wirtschaftlichen Interessen. Die Quantensprung23 UG baut unter dem Namen POUCHPOINT ein Netz von 18+ Automaten für Bars, Clubs und andere Betriebe der Gastronomie auf. Dort sollen E-Zigaretten-Pods und Liquids verkauft werden. Stand 4. Oktober 2026 ist noch kein Automat in Betrieb.
Sollten Nikotinbeutel in Deutschland werden, also rechtmäßig verkauft werden dürfen, will POUCHPOINT sie ebenfalls anbieten. Der Herausgeber hat damit ein Interesse am Ausgang genau der Regulierung, über die Snusguide berichtet. Deshalb gelten diese Regeln:
| Regel | Was das konkret heißt |
|---|---|
Keine Kaufförderung | Keine Preise, keine Provisionen, keine Ranglisten, keine Gutscheincodes. Shops erscheinen nur auf den Markenseiten als Quelle der Sortimentsdaten, ohne Vergütung und ohne Bewertung. |
Keine Werbung für POUCHPOINT | POUCHPOINT wird nur zur Offenlegung erwähnt, etwa im Seitenfuß, im Impressum und auf dieser Seite, ohne Link. |
Alle Positionen abbilden | Forderungen nach Verkaufsverboten erscheinen im Tracker genauso vollständig wie Forderungen nach einer Zulassung. |
Keine Kampagne | Snusguide wirbt nicht für eine Zulassung von Nikotinbeuteln. |
Getrennte Daten | Daten von Leserinnen und Lesern, etwa Newsletter-Adressen, werden nicht für POUCHPOINT genutzt. |
Geschäftsbeziehungen offenlegen | Berichtet Snusguide über ein Unternehmen, mit dem POUCHPOINT Geschäfte macht, steht das im Text. |
Wie Snusguide finanziert ist
Snusguide hat keine Einnahmen. Die Seite zeigt keine Werbung und nutzt keine Affiliate-Links, also Links, über die bei einem Kauf eine Provision fließt. Sie nimmt kein Geld von Herstellern, Händlern oder Verbänden an, veröffentlicht keine gesponserten Beiträge und nimmt keine kostenlosen Produkte, Muster oder Einladungen an. Die Kosten für Recherche, Technik und fachliche Prüfung trägt der Herausgeber.
Ändert sich an der Finanzierung etwas, steht das zuerst auf dieser Seite, bevor es wirksam wird, und wird im Änderungsprotokoll vermerkt.
Redaktionsrichtlinien
Jede Aussage auf Snusguide muss belegt sein. Dafür gelten diese Grundsätze:
- Primärquellen zuerst. Gesetzestexte, Gerichtsentscheidungen mit Aktenzeichen, Veröffentlichungen von Behörden wie dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Parlamentsdokumente und Studien haben Vorrang. Fachmedien ergänzen, ersetzen aber keine Primärquelle.
- Herstellerangaben gekennzeichnet. Angaben von Herstellern erscheinen ausdrücklich als solche, mit Abrufdatum und ohne Link.
- Jede Zahl mit Quelle und Datum. Quellen stehen als nummerierte Fußnoten unter dem Text.
- Belegtes und Einschätzung getrennt. Was belegt ist, was unklar ist und was die Redaktion daraus schließt, steht getrennt da: „Belegt ist …“, „Unklar ist …“, „Unsere Einschätzung: …“.
- Stand sichtbar. Jede Seite nennt, wann sie zuletzt geändert und wann sie zuletzt inhaltlich geprüft wurde.
- Änderungsprotokoll. Unter jeder Seite steht, was sich wann geändert hat. Korrekturen werden als Korrektur vermerkt, nicht stillschweigend ersetzt.
- Feste Prüfzyklen. Ziel ist, Seiten zur Rechtslage monatlich und alle übrigen Kernseiten mindestens vierteljährlich zu prüfen. Neue Gesetze, Urteile und Behördenentscheidungen nimmt der Regulierungs-Tracker möglichst innerhalb eines Werktags auf.
Snusguide ersetzt weder eine ärztliche noch eine rechtliche Beratung.
Fachliche Prüfung von Gesundheitsseiten
Seiten zu Wirkung, Risiken und Gesundheit werden von Fachleuten aus Zahnmedizin und Suchtmedizin geprüft, bevor sie als fachlich geprüft gekennzeichnet werden. Die Prüferinnen und Prüfer werden mit Namen, Qualifikation und beruflicher Tätigkeit genannt, hier und auf jeder geprüften Seite. Stand 4. Oktober 2026 sind sie noch nicht benannt. Bis dahin trägt keine Gesundheitsseite einen Prüfvermerk. Wird eine Prüfung vergütet, hängt die Vergütung nicht vom Ergebnis ab.
Einsatz von künstlicher Intelligenz
Snusguide nutzt Werkzeuge der künstlichen Intelligenz (KI) für Recherche und Textentwürfe. Sie helfen, Quellen zu finden, Dokumente auszuwerten und erste Fassungen zu schreiben. Ungeprüft erscheint nichts: Jede Aussage wird an der genannten Quelle kontrolliert, Zahlen und Zitate werden nur aus der Primärquelle übernommen, nie aus einer KI-Antwort. Jede Seite wird von Jean Hinz redaktionell geprüft und verantwortet, Gesundheitsseiten durchlaufen zusätzlich die fachliche Prüfung. Automatisch erzeugte Seiten ohne redaktionelle Prüfung gibt es auf Snusguide nicht.
Fehler und Korrekturen melden
Fehler bitte an redaktion@snusguide.de melden. Hilfreich sind die Adresse der Seite, die betroffene Aussage und, wenn möglich, eine Quelle. Ziel ist eine Antwort innerhalb von drei Werktagen. Berechtigte Korrekturen werden übernommen und im Änderungsprotokoll der Seite vermerkt. Der Name der meldenden Person erscheint dort nur, wenn sie das ausdrücklich wünscht. Hinweise von Herstellern und Händlern werden genauso geprüft wie alle anderen und führen nur dann zu einer Änderung, wenn sie belegt sind.
Jugendschutz
Snusguide richtet sich an Erwachsene. Nikotin macht abhängig, und Nikotinprodukte gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Die Seite verzichtet deshalb auf Produktfotos, auf Lifestyle-Darstellungen und auf jugendtypische Sprache. Jede Seite trägt einen Hinweis auf die Altersgrenze und das Suchtrisiko. Wer mit dem Nikotinkonsum aufhören möchte, findet Unterstützung auf der Seite Aufhören.
Über den Autor
Jean Hinz ist KI-Berater und Unternehmer aus Lüneburg und kommt beruflich aus der Gastronomie. Als Geschäftsführer der Quantensprung23 UG (haftungsbeschränkt) gibt er Snusguide heraus und baut POUCHPOINT auf. Für Snusguide recherchiert und schreibt er. Bei Rechts- und Gesundheitsthemen stützt er sich auf Primärquellen, Gesundheitsseiten werden zusätzlich fachlich geprüft. Er ist für alle Inhalte verantwortlich und unter redaktion@snusguide.de erreichbar.
Häufige Fragen
3 AntwortenWer steckt hinter Snusguide?
Snusguide wird von der Quantensprung23 UG (haftungsbeschränkt) aus Lüneburg herausgegeben. Geschäftsführer und verantwortlich für die Inhalte ist Jean Hinz. Dasselbe Unternehmen baut POUCHPOINT auf, ein Netz von 18+ Automaten für E-Zigaretten-Pods und Liquids in der Gastronomie. Wegen dieses Interessenkonflikts gelten für Snusguide feste Regeln: keine Werbung, keine Provisionen und keine Preise; Shops erscheinen nur als Quelle von Sortimentsdaten.
Verdient Snusguide Geld mit Nikotinprodukten?
Nein. Snusguide zeigt keine Werbung, nutzt keine Affiliate-Links und nimmt kein Geld von Herstellern, Händlern oder Verbänden an. Die Kosten trägt der Herausgeber. Er hat allerdings über POUCHPOINT ein wirtschaftliches Interesse am Markt für Nikotinprodukte und will Nikotinbeutel anbieten, falls sie in Deutschland rechtmäßig verkauft werden dürfen. Snusguide legt diesen Interessenkonflikt offen.
Wie wird KI bei Snusguide eingesetzt?
Werkzeuge der künstlichen Intelligenz unterstützen bei Recherche und Textentwürfen. Vor der Veröffentlichung wird jede Aussage an der genannten Quelle geprüft, Zahlen und Zitate werden nur aus der Primärquelle übernommen. Jean Hinz prüft und verantwortet jede Seite redaktionell. Seiten zu Gesundheitsthemen werden zusätzlich von Fachleuten geprüft, die mit Namen genannt werden, sobald sie benannt sind.
Änderungen: 2
- Hinweis ergänzt: Die Markenseiten nennen Shops als Quelle der Sortimentsdaten, ohne Vergütung.
- Erstfassung.
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